Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern bereits eine Betriebsrente an. Jedoch ist weitgehend die arbeitsrechtliche Tragweite der Betriebsrentenzusage nicht allumfänglich bekannt. Als qualifizierter BAV-Berater klärt FinanzBG Harald Krah sie über alle im Zusammenhang mit der BAV auftretenden rechtlichen Verpflichtungen auf und trägt als Versicherungsmakler durch die Auswahl des für Sie richtigen Durchführungswegs sowie der Produktpartner künftig zur Minimierung der unternehmerischen Risiken bei.
Hierbei werden tarifliche Bestimmungen von uns beachtet und eingearbeitet. Durch unsere Kooperationspartner lassen wir für ihr Unternehmen eine juristisch rechtssichere BAV-Versorgungsordnung/Gesamtzusage erarbeiten.
Trotz des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) können weitreichende Haftungsrisiken im Unternehmen entstehen. Auch hier bieten wir ihnen qualifizierte Lösungen an.
Im BAV-Prozeß managen wir für Sie die Schnittstellen zwischen Geschäftsführung, Personalabteilung und Lohnbuchhaltung.
Ihre Mitarbeiter werden von uns individuell und persönlich beraten. Der Mitarbeiter kann nach seinen Vorgaben und nach seinen finanziellen Verhältnissen frei entscheiden. Eine zeitgemäße Produktauswahl mit leistungsstarken Produktpartnern ist für uns selbstverständlich.
Unser Team kann ihre Belegschaft persönlich in ihren Firmenräumen, alternativ vor Ort in unserem BAV-Beratungsmobil oder online umfassend beraten.
Aktuell betreut FinanzBG Harald Krah zahlreiche mittelständische Firmen von 30 – 1800 Mitarbeiter. Gerne sind wir bereit Referenzen unserer langjährigen Kunden zu nennen.
Sprechen Sie mit uns, wir erarbeiten die maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen.
Ihr Ass. jur. Harald Krah